You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


Visitors of germanexpatinthephilippines/Besucher dieser Webseite.Ich liebe meine Flaggensammlung!

free counters

Total Pageviews

Friday, March 6, 2026

Rente: Ab wann brauchen man eine Steuererklärung?


Ein Rentner steht an einer Wand und schaut auf ein Dokument
Wann müssen Rentner und Rentnerinnen eine Steuererklärung abgeben? © IMAGO Images/Westend61/Uwe Umstätter & Ippen.Media

Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 Euro müssen Rentner keine Steuererklärung abgeben. Viele bleiben aber in der Praxis deutlich länger steuerfrei.

Welche sind die wichtigsten Grenzwerte für 2025? Entscheidend für eine Steuerpflicht in Deutschland ist der sogenannte Grundfreibetrag. Für das Steuerjahr 2025 gelten hier folgende Grenzwerte – natürlich auch für Rentner:

  • Alleinstehende: Alleinstehende Rentner bleiben bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von 12.096 Euro grundsätzlich steuerfrei.
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartner (Zusammenveranlagung): Sind Sie als Renter zusammenveranlagt, verdoppelt sich der jährliche Grundfreibetrag auf 24.192 Euro brutto.

Rentenbesteuerung 2025: Ab welcher Bruttorente wird es relevant?

Da von Ihrer Bruttorente noch der individuelle Rentenfreibetrag (16,5 Prozent der Altersrente bleiben bei Rentenbeginn 2025 lebenslang steuerfrei) sowie Pauschbeträge und Krankenkassenbeiträge abgezogen werden, müssen Sie in der Praxis erst bei höheren Summen mit einer Steuerpflicht rechnen – also faktisch eine Steuererklärung abgeben.   

Als grobe Orientierung: Rentnerinnen und Rentner, die keine weiteren Einkünfte (etwa Mieteinnahmen) haben und deren Rente im Jahr 2025 begann, können durchschnittlich mit folgenden steuerfreien Jahreseinkünften rechnen:

  • Alleinstehende: Für alleinstehende Renter kann eine Bruttojahresrente von bis zu 16.853 Euro (ca. 1.404 Euro pro Monat) steuerfrei bleiben.
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartner: Bei zusammenveranlagten Rentnern verdoppelt sich die mögliche steuerfreie Bruttorente entsprechend auf bis zu 33.706 Euro pro Jahr. 
Sie interessieren sich für Spartipps und Produktrückrufe?
Melden Sie sich für den Newsletter an, damit Sie montags und donnerstags informiert werden. Eine kurze Registrierung genügt.

Tipp: Der Rentenfreibetrag ist kein Prozentsatz, sondern eine feste Summe. Diese hängt davon ab, ab welchem Jahr man die Altersrente bezieht und wie hoch die Jahresbruttorente im Folgejahr ist. Daraus berechnet sich der individuelle Betrag, der jedes Jahr steuerfrei ist. Dieser Betrag bleibt für die gesamte Rentendauer gleich.

Ratgeber Steuertipps – so sparen Sie im Alter richtig Geld

Unser kompakter Ratgeber bietet Ihnen die wichtigsten Tipps, wie Sie als Rentner Steuern sparen können. Von Steuerfreibetrag bis zu Besteuerung im Ausland: Klicken Sie rein, dann haben Sie mehr auf Ihrem Konto.

HIER können Sie das PDF herunterladen

Die erste Seite des Magazins „Steuertipps für Rentner“
Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner: Alle wichtigen Infos finden Sie im Ratgeber. © Ippen.Media & Yay Images/Imago

Wichtige Fristen für die Steuererklärung 2025

Auch für Rentnerinnen und Rentner gelten zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung gewisse Fristen – sofern Sie dazu verpflichtet sind. Für das aktuelle Steuerjahr 2025 muss die Erklärung bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingegangen sein. Sofern eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen wird, verlängert sich diese bis zum 30. April 2027.

Rentenbesteuerung 2025: Was genau beeinflusst Ihre Steuerpflicht?

Ab wann Sie im Rentenalter tatsächlich steuerpflichtig werden, kann von einer Reihe von Faktoren abhängen. Zu den wichtigsten zählen:

Der Rentenbeginn: Je später Sie in Rente gegangen sind, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Wer 2025 in den verdienten Ruhestand gestartet ist, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern – 16,5 Prozent bleiben dann lebenslang steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil steigt dabei jährlich um 0,5 Prozent an (2024: 83 % / 17 %, 2026: 84 % / 16 %).

Mögliche Zusatzeinkommen: Haben Sie Mieteinnahmen, beziehen Sie zusätzliche Betriebsrenten oder haben Sie Einkünfte aus Minijobs über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich), zählen diese zum Einkommen dazu. Dadurch kann rasch eine mögliche Steuerpflicht entstehen.

Steuerlich absetzbare Kosten: Hingegen können Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Werbungskosten (Pauschale: 102 Euro), Sonderausgaben (Spenden, haushaltsnahe Dienste etc.) und weitere außergewöhnliche Belastungen (hohe Krankheitskosten, Beerdigung etc.) direkt absetzen und so Ihre Steuerlast mindern.

Tipp: Sind Sie sich unsicher, ob Sie die steuerpflichtige Grenze überschreiten, können Sie beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn absehbar ist, dass für das zurückliegende Jahr keine Steuer anfällt. 

Einen Überblick zum Thema Rente gibt es im Renten-Ratgeber, den Sie kostenlos herunterladen können.

No comments: