Von Felix Schlagwein, Deutsche Welle
Reisewarnungen und Risikogebiete, Quarantäneauflagen und Corona-Hotspots: Für viele bleiben die Einreisebestimmungen für Deutschland undurchsichtig. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Jeder, der nach Deutschland reisen will, ist gut beraten, sich vor dem Koffer packen gründlich zu informieren. Was für die EU gilt, muss nicht für Deutschland gelten. Quarantäne-Auflagen werden nicht nur innerhalb der EU, sondern auch innerhalb Deutschlands unterschiedlich angewandt. Das Chaos an Verordnungen, Regeln und Ausnahmen von der Regel ist verwirrend. Das verunsichert.
Was mache ich, wenn...? Zur Zeit erreichen uns viele Fragen von unseren Lesern und den Nutzern unserer Social Media Kanäle. Wir sind den wichtigsten Fragen nachgegangen.
Frage 1
Die Liste der Länder, aus denen ich nach Deutschland einreisen darf, ändert sich immer wieder. Wo finde ich die aktuellsten Informationen?
Für die Einreisebestimmungen nach Deutschland ist prinzipiell dasBundesinnenministerium zuständig. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen, auch auf Englisch. Zusätzlich sollten sich Reisende auf den Websiten des Auswärtigen Amts, der Bundespolizei und des Gesundheitsministeriums über die aktuellen Reisebestimmungen informieren. Einen EU-weiten Überblick bietet Re-open Europe.
Ohne Beschränkungen dürfen aktuell nur Bürger aus Ländern der Europäischen Union und des Schengen-Raums nach Deutschland einreisen. Wer aus einem Drittstaat einreisen möchte, muss dafür eine triftige Begründung haben. Davon ausgenommen sind aktuell nur Australien, Kanada, Neuseeland, Thailand und Uruguay. Wird Ihr Ausgangsland zudem als Risikogebiet eingestuft, müssen Sie sich an die in Deutschland geltenden Quarantäne-Auflagen halten.
Die Liste der Risikogebiete, die das Robert-Koch-Institut in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem Gesundheits- und Innenministerium erstellt, wird ständig aktualisiert. Informieren Sie sich deshalb unbedingt vor Reiseantritt, ob Ihr Ausgangsland oder Region als Risikogebiet eingestuft wird. Selbst wenn ihr Ausgangsland nicht als Risikogebiet eingestuft wird, Sie sich aber bis zu 14 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gelten für Sie die Quarantäne-Auflagen.
Frage 2
Unter welchen Bedingungen kann ich aus einem Land kommen, für das in Deutschland ein Einreiseverbot gilt? Gibt es Ausnahmen und wenn ja, welche?
Die Liste der Ausnahmen vom Einreiseverbot nach Deutschland ist lang. Das Bundesinnenministerium hathier Ausnahmen vom Einreiseverbot zusammengestellt, wer einen triftigen Grund hat und damit nach Deutschland kommen darf. Weitere Informationen gibt es ebenfalls bei der Bundespolizei.
Frage 3
Wie finde ich heraus, ob ich nach der Einreise aus einem Drittstaat in Quarantäne muss? Kann ich eine Quarantäne mit einem negativen Corona-Test vermeiden?
Grundsätzlich müssen nur Menschen aus solchen Drittstaaten in Quarantäne, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft. Wer sich dort in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten hat, muss sich 14 Tage selbst isolieren. Die Liste dieser Länder wird laufend aktualisiert. Wer also plant, nach Deutschland zu kommen, sollte sich vor der Abreise unbedingt informieren, ob das Ausgangsland oder die Ausgangsregion auf dieser Liste steht. Das gilt auch für Rückkehrer. Die konkreten Quarantäne-Auflagen werden von den Bundesländern erlassen. Welche Auflagen in welchem Bundesland gelten, erfahren Sie hier.
Generell gilt: Quarantäne-Auflagen können Sie mit einem negativen Corona-Test oder einem Gesundheitszeugnis vermeiden. Beide dürfen allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. An deutschen Flughäfen haben Einreisende aus Risikogebieten die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Für sie ist ein Corona-Test ab August verpflichtend. Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss zusätzlich bereits vor der Einreise eine sogenannte Aussteigekarte ausfüllen.
Wer aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, kann die obligatorische Meldung bei den Behörden bald digital vornehmen. Die bisherige Aussteigekarte auf Papier soll durch die "digitale Einreiseanmeldung" ersetzt werden. Das Verfahren wird voraussichtlich ab dem 8. November eingesetzt. An diesem Tag sollen die neuen Quarantäneverordnungen der Bundesländer in Kraft treten.
Durchreisende sind von den Quarantäne-Auflagen übrigens nicht betroffen, solange sie keine COVID-19-Symptome haben.
Frage 4
Ich bin Bürger eines EU-Staates. Deutschland hat mein Land aber zum Risikogebiet erklärt. Darf ich trotzdem einreisen?
Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Ländern des Schengen-Raums dürfen ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen. Doch auch hier gelten für Einreisen aus Risikogebieten die Quarantäne-Regeln. Das heißt: Auch Sie müssen sich bis spätestens 10 Tage nach der Einreise testen lassen, sollte bei der Einreise kein negativer PCR-Test vorliegen. Der Test ist für alle Einreisenden aus Risikogebieten kostenlos. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich in Quarantäne begeben. Sollten Sie positiv getestet werden, gilt eine Quarantäne-Pflicht von 10 Tagen. Die Auflagen gelten nicht, wenn Sie nur durch ein Risikogebiet durchgereist sind.
Da Sie als aus einem anderen EU-Staat Einreisender in der Regel nicht an der Grenze kontrolliert werden, liegt es in Ihrer Verantwortung der Testpflicht nachzukommen. Sie müssen sich sofort nach der Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt melden und Ihre Aufenthaltsadresse angeben. Die Behörden erklären dann, wo Sie sich testen lassen können. Auskunft hierüber bietet auch die Service-Nummer 116 117. Sollten Sie der Test-, Melde- bzw. Quarantäne-Pflicht nicht nachkommen, drohen erhebliche Bußgelder.
Frage 5
Wenn ich positiv getestet werde und in Quarantäne muss, wo verbringe ich diese und wer trägt die Kosten?
Das Ergebnis des Schnelltests am Flughafen wird Ihnen innerhalb weniger Stunden auf Ihr Smartphone geschickt. Sollte der Test positiv ausfallen, werden automatisch die Gesundheitsbehörden informiert und eine 10-tägige Quarantäne muss absolviert werden. Das zuständige Gesundheitsamt gibt Ihnen konkrete Instruktionen und Informationen. Die Einhaltung der Quarantänepflicht wird von den örtlichen Behörden kontrolliert. Verstöße können in einigen Bundesländern mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.
Auch nicht getestete Einreisende aus Risikogebieten müssen sich in jedem Fall auf direktem Weg in Quarantäne begeben, wenn vorhanden, in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft. Was eine "geeignete Unterkunft" ist, entscheidet im Quarantänefall das örtliche Gesundheitsamt. Konkrete Vorgaben über die Art der Unterkunft gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene.
Sollten Mehrkosten, zum Beispiel durch Hotelübernachtungen oder Arztbesuche anfallen, werden diese nicht vom deutschen Staat übernommen. Allerdings könnten der Reiseveranstalter und die Auslandskrankenversicherung einspringen, sofern diese Konditionen vorher vereinbart wurden. Ausländischen Staatsbürgern wird darüber hinaus empfohlen, ihre Botschaft in Deutschland über den Quarantäne-Aufenthalt zu informieren.
Frage 6
Ich will nach Deutschland einreisen: Wird differenziert zwischen dem Land, aus dem ich einreise und meiner Staatsbürgerschaft?
Ob Sie in diesem Fall nach Deutschland einreisen dürfen, hängt auch davon ab, ob Sie einen gültigen Aufenthaltstitel oder Visum für Deutschland bzw. den Schengen-Raum haben. In diesem Fall gilt: Wohnort bzw. langfristiger Aufenthaltsort geht vor Staatsangehörigkeit. Ein Beispiel: Ein Australier mit Wohnsitz in Nigeria will nach Deutschland reisen. Australien steht auf der "Positivliste" für eine Einreise nach Deutschland (siehe oben). Da dieser Australier jedoch in Nigeria wohnt, darf er nicht ohne dringenden Grund einreisen. Eine Brasilianerin, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, allerdings schon. Übrigens: Visa werden bis auf weiteres für den Schengen-Raum nicht mehr vergeben - mit wenigen Ausnahmen in dringenden Fällen. Ob Sie ein Visum brauchen, um nach Europa einreisen zu können, erfahren Sie hier.
Frage 7
Was passiert, wenn ich aus einem Land einreisen möchte, für das Deutschland eine Reisewarnung ausgesprochen hat? Ich bin Türke und lebe in der Türkei. Und Deutschland hat eine Reisewarnung für mein Land ausgesprochen. Darf ich nach Deutschland oder werde ich am Flughafen zurückgewiesen?
Am 1. Oktober 2020 wurde die generelle Reisewarnung für alle Drittstaaten durch differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise ersetzt. Für Risikogebiete gilt die Reisewarnung jedoch automatisch weiter. Allerdings richten sich Reisewarnungen vor allem an Deutsche, die ins Ausland reisen wollen und stehen somit nicht in direktem Zusammenhang mit den Einreisebeschränkungen nach Deutschland.
Für eine Einreise aus dem Drittstaat Türkei brauchen Sie einen triftigen Grund (siehe oben). Zudem befindet sich die Türkei aktuell auf der Liste der Risikogebiete. Das bedeutet, dass Sie nach einer potentiellen Einreise an die Quarantäne-Auflagen (siehe oben) gebunden wären.
Zur Ausreise nach Deutschland: Türkische Fluglinien verlangen bereits vor dem Abflug einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ohne diesen Test dürfen Sie nicht an Bord des Flugzeugs. Sollten Sie erfolgreich ausreisen, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass die deutschen Grenzbeamten Sie einreisen lassen. Sollten die die Ihren Reisegrund als nicht ausreichend bewerten oder sich kurzfristige Änderungen der Einreisebeschränkungen ergeben haben, müssen Sie zurückfliegen.
Frage 8
Die einzelnen Länder der EU scheinen unterschiedlich mit der Einreise aus Drittstaaten umzugehen. Kann ich das nutzen? So kann ich vielleicht in Griechenland einreisen, aber nicht in Deutschland. Wenn ich es nach Griechenland geschafft habe, kann ich von dort nach Deutschland reisen?
Nicht zwangsläufig. Jedes EU- und Schengen-Land hat - trotz relativ einheitlicher Beschlüsse auf EU-Ebene - die Entscheidungshoheit über seine Einreisebeschränkungen. Sollten Sie also erfolgreich nach Griechenland eingereist sein, heißt das nicht, dass Ihnen automatisch in Deutschland freie Einreise gewährt wird - sofern Sie ihren Wohnort nicht im Schengen-Raum haben bzw. ein gültiges Visum besitzen. Informieren Sie sich deshalb vor einer geplanten Reise genau über die aktuellen Bestimmungen, die in Deutschland gelten. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen die zuständige Botschaft in Deutschland.
Frage 9
Ich bin in Deutschland und entwickle Corona-Symptome: Was tue ich?
Informieren Sie sofort das zuständige Gesundheitsamt. Bei stärkeren Beschwerden kontaktieren Sie zusätzlich einen Arzt oder die Corona-Hotline (Tel. 116 117). Sollten Sie schwere Symptome zeigen, gehen Sie ins Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Kontaktdaten Ihrer Botschaft in Deutschland, falls Sie diese im Krankheitsfall kontaktieren möchten.
Frage 10
Was passiert, wenn sich während meines Deutschland-Aufenthalts etwas an den Bestimmungen ändert? Zum Beispiel, die Rückkehr unmöglich wird, weil Deutschland oder mein Heimatland die Grenzen erneut schließen?
Treten Sie schnellstmöglich in Kontakt mit Ihrer Botschaft in Deutschland. Grundsätzlich sollte eine Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise in Ihr Heimatland möglich sein - sofern Sie nicht unter Quarantäne stehen oder aktiv infiziert sind. Wie Sie ausreisen können und wer die Kosten dafür übernimmt, kommt auch auf Ihre Buchungsbedingungen an. Fragen Sie den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, ob und wann eine Rückkehr möglich ist und wer für die möglichen Kosten aufkommt. Sorgen Sie vorsichtshalber vor Reiseantritt für einen finanziellen Puffer, sollten Mehrkosten entstehen. Denn: Sollte das Gebäude, die Stadt oder Region, in der Sie sich in Deutschland aufhalten, unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie dort bleiben bis die Behörden Ihnen erlauben, das Gebiet wieder zu verlassen.
Frage 11
Die Bundesländer in Deutschland haben unterschiedliche Corona-Regeln. Wie informiere ich mich am besten, wenn ich im Land reisen will?
Die Bestimmungen und Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie hier. Besonders wichtig sind die verschiedenen Regelungen zu den Quarantäneauflagen für Einreisende aus Risikogebieten. Behalten Sie außerdem die Nachrichtenlage in Deutschland und Ihrer Aufenthaltsregion im Auge. Es kann vorkommen, dass bestimmte Städte, Landkreise oder Regionen wegen zu hoher Neuinfektionen unter Quarantäne gestellt und auch innerhalb Deutschlands zum Risikogebiet erklärt werden. Die einzelnen Bundesländer können zudem einen "Lockdown" beschließen. Das kann Auswirkungen auf ihre Reise innerhalb Deutschlands sowie auf Ihre Rück- oder Weiterreise ins Ausland haben. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen an die lokalen Behörden sowie an die Botschaft Ihres Landes in Deutschland.