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Mahnung trotz Abbruch: Diese fiese Betrugsmasche trifft gerade viele Online-Nutzer
Auf angeblichen Serviceportalen werden Kundinnen und Kunden offenbar zur Kasse gebeten, auch wenn sie Formulare nicht zu Ende ausfüllen und abschicken. Davor kann man sich schützen.
Hamburg – Formular abgebrochen – und trotzdem soll man zahlen? Vor dieser neuen Masche warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Auf den Portalen verbrauchervorlagen.de, rundfunkbeitragsservices.de und post-kundenportal.com sollen Verbraucherinnen und Verbraucher demnach auch dann zahlen, wenn sie ein Online-Formular nicht zu Ende ausfüllen und keine kostenpflichtige Bestellung abschließen.
Artikel der KNA
Dieser Beitrag stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Sinnvoll sei, bei der Suche nach Vorlagen aufzupassen, wenn man online etwa eine Vorsorgevollmacht, eine Kündigung oder einen Kaufvertrag erstellen wolle. Aktuell meldeten sich viele Ratsuchende, weil sie durch Zahlungsforderungen verunsichert sind und weitere Mahn- oder Inkassoschreiben befürchten.
„Ein angefangenes Formular ist noch lange kein Vertrag“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer einen Auftrag nicht zu Ende führt und nicht auf einen Bestell-Button klickt, muss auch nichts bezahlen.“ Indes würden Summen zwischen 40 und 60 Euro verlangt, so die Verbraucherzentrale weiter.
„Die Fälle reihen sich in ein bekanntes Problem mit privaten Drittanbietern im Internet ein. Wer online nach Nachsendeaufträgen, Angeboten rund um den Rundfunkbeitrag oder behördlichen Dokumenten sucht, landet immer wieder auf kommerziellen Portalen.“
Was tun bei unzulässiger Geld-Forderung?
Neu sei die Vorgehensweise nach einem Abbruch: Selbst ohne abgeschlossene Bestellung sollten Betroffene für bereits begonnene Vorgänge zahlen.
