Wahlen zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Hartkopien, fuer alle die, die an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen moechten und die Formulare NICHT im Internet herunterladen koennen, moegen diese in meinem Buero (University of Southeastern Philippines, Institute of Languages and Creative Arts, Room 201, Science Building 2nd floor) waehrend meiner Konsularsprechzeiten montags bis donnerstags von 8 bis 9 Uhr) abholen.
Der Tag für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist vom Bundespräsidenten auf den 24. September 2017 festgesetzt worden. Auslandsdeutsche können unter bestimmten Bedingungen an der Wahl teilnehmen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Einzelheiten für die Wahlteilnahme sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.
Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im Ausland aufhalten und ihren innerdeutschen Wohnsitz beibehalten, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Auslandsdeutsche ohne innerdeutschen Wohnsitz sind wahlberechtigt, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind.
Die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 erforderlich gewordene Neuregelung des Wahlrechts von im Ausland lebenden Deutschen ohne deutschen Wohnsitz ist durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (21. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes am 3. Mai 2013 , BGBl I S. 962; 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung am 18. Mai 2013, BGBl I S. 1255) in Kraft getreten.
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