Berlin - Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine erneute Erhöhung des Pflegebeitrags geben, das haben Bundestag und Bundesrat noch vor Weihnachten beschlossen. Vorangegangen waren Warnungen aus der Pflegekasse, die auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung zu Beginn des Jahres hingewiesen hatten, sollten die Beiträge nicht steigen.
Pflegebeitrag steigt 2025: Pflegekasse wäre sonst pleite gegangen
Ab Januar 2025 müssen Erwerbstätige mehr Geld für den Pflegebeitrag aufbringen. Aktuell beträgt der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Personen mit mehr als einem Kind sind die Beitragssätze nach der Anzahl der Kinder gestaffelt und fallen geringer aus.
Die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im November kurz nach dem Bruch der Ampel-Koalition angekündigt. Seinem Ministerium zufolge werden dadurch jährlich zusätzliche 3,7 Milliarden Euro generiert.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte bei der Bekanntgabe, es sei „notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen“. Er fügte hinzu, dass die Finanzierung des Pflegesystems ein „drängendes Problem und eine immense Herausforderung“ darstelle und behauptete: „Eine große Pflegereform ist unumgänglich“. Das Ziel dieser Reform müsse es sein, die Pflegeversicherung „strukturell gut aufzustellen“.
Höhere Beiträge ab Januar für die Pflege: Tabelle zeigt die Erhöhung
Hier eine Übersicht über die Erhöhung des Pflegebeitrags:
Beitragssatz | Auswirkungen bei 2000 Euro Gehalt (brutto) | .... bei 2500 Euro | ... bei 3000 Euro | ... bei 4000 Euro | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebeitrag Kinderlose 2025 | 4,2 % | - 84 Euro | - 105 Euro | - 126 Euro | - 168 Euro |
Beitrag für Personen mit 1 Kind | 3,6 % | - 72 Euro | - 90 Euro | - 108 Euro | - 144 Euro |
Beitrag für Personen mit 2 Kindern | 3,35 % | - 67 Euro | - 83,75 Euro | - 100,50 Euro | - 134 Euro |
... mit 3 Kindern | 3,1 % | - 62 Euro | - 77,50 Euro | - 93 Euro | - 124 Euro |
... mit 4 Kindern | 2,85 % | - 57 Euro | - 71,25 Euro | - 85,50 Euro | - 114 Euro |
mit 5 oder mehr Kindern | 2,6 % | - 52 Euro | - 65 Euro | - 78 Euro | - 104 Euro |
Die Beiträge werden bei Erwerbstätigen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Für Rentner und Rentnerinnen gelten andere Regeln: Keine Erhöhung des Pflegebeitrags im Januar
Für Rentner und Rentnerinnen gelten andere Regelungen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert, dass solche Beitragserhöhungen aus technischen Gründen immer nur zum 1. Januar oder zum 1. Juli berücksichtigt werden können. Dafür ist jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten erforderlich – für den Jahresbeginn kam der Beschluss der Regierung dafür zu spät. Daher steht fest, dass Rentner und Rentnerinnen erst ab Juli die höheren Beiträge zahlen werden und nicht, wie alle anderen, schon ab Januar.
Rentner und Rentnerinnen müssen den Pflegebeitrag vollständig selbst tragen. Daher kommt auf sie eine höhere Belastung zu. Die DRV geht daher davon aus, dass die Rentenerhöhung um 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen wird, um diese Belastung abzufedern und das Rentenniveau zu wahren. Die aktuelle Prognose sieht eine Rentenerhöhung von 3,6 Prozent vor.
Weniger Rente im Juli durch rückwirkende Zahlung der Pflegebeiträge
Wenn der höhere Pflegebeitrag im Juli 2025 erstmals auch von Rentnern und Rentnerinnen gefordert wird, wird er zeitgleich mit der Rentenerhöhung kommen. Die Pflegebeiträge werden dann rückwirkend für die Monate Januar bis Juli abgezogen. Das bedeutet, dass bei der Rentenerhöhung gleichzeitig 1,2 Prozent (6 x 0,2 Prozent) einbehalten werden, um die rückwirkenden Pflegebeiträge zu entrichten. Die erste Rentenerhöhung im Juli fällt daher 1,2 Prozent niedriger aus, bevor die Rentner und Rentnerinnen dann die Erhöhung wirklich spüren. Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Renate bezieht 2024 eine monatliche Brutto-Rente von 1100 Euro. Im netto zahlt ihr die DRV monatlich 895,40 Euro aus. Im Jahr 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,6 Prozent. Ihre Rente erhöht sich also um 39,60 Euro im Monat brutto. Allerdings spürt sie zum 1. Juli 2025 nicht die 39,60 Euro mehr, da ihr erstmal die Pflegebeiträge rückwirkend abgezogen werden. Bei 1100 Euro sind das 13,20 Euro, die die Rentenversicherung zusätzlich einbehält. Sie bekommt netto also im Juli 912,15 Euro ausgezahlt. Ab August sind es dann 925,35 Euro im Monat.
Rentner und Rentnerinnen zahlen in der Regel den Pflegebeitrag von Kinderlosen, da der niedrigere Beitrag für Personen mit Kindern nur solange gilt, bis diese 25 Jahre alt sind.
Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes erklärte, die Erhöhung des Beitragssatzes verschaffe der Pflegeversicherung „nicht mehr als eine Atempause, die bestenfalls bis zum Ende des nächsten Jahres reicht“. Auch wenn derzeit „vieles politisch unklar ist, so ist heute schon sicher, dass die Reform der Pflegeversicherung im kommenden Jahr ganz oben auf die politische Agenda gehört.“
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